Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
XPORT Communication GmbH

Stand: 04/2026 – Überarbeitete Fassung (Rev. 2)


§ 1 Geltungsbereich


  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der XPORT Communication GmbH, Stechgrundstr. 2a, 01324 Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 20087 (nachfolgend „Agentur“), und ihren Kunden („Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung von der Agentur ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten


  1. Die Agentur erbringt insbesondere:
  2. Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites und digitalen Projekten,
  3. Programmierung, Integration und technische Dienstleistungen,
  4. Online-Marketing-Leistungen (SEO, Ads, Tracking, Analytics, Tag-Management),
  5. Support-, Hosting- und Wartungsleistungen,
  6. Beratungs- und Projektmanagementleistungen.
  7. Art, Umfang und Ziele der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektauftrag oder Vertrag.
  8. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Rankings, Konversionsraten, Umsatzsteigerungen).
  9. Nicht ausdrücklich im Angebot genannte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags. Sie können nachträglich beauftragt werden; der Umfang und die Vergütung hierbei werden gesondert angeboten und bedürfen vor ihrer Umsetzung der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Textform


  1. Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
  3. Annahme eines Angebots durch den Kunden in Textform,
  4. Bestätigung einer Bestellung des Kunden durch die Agentur in Textform oder
  5. Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur nach vorangegangenem Angebot.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden (Mängelrügen, Fristsetzungen, Kündigungen etc.) bedürfen mindestens der Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form bereit.
  2. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen (z. B. Urheber-, Marken- oder Datenschutzrecht).
  3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Fristen entsprechend. Mehraufwände werden gesondert vergütet.
  4. Der Kunde benennt einen projektverantwortlichen Ansprechpartner.
  5. Wird die von der Agentur zu Projektbeginn im Projektplan bestätigte Projektlaufzeit aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, überschritten, ist die Agentur berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand für Projektkoordination, Kommunikation, Qualitätsmanagement und vergleichbare Leistungen nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert abzurechnen.
  6. Soweit Leistungen der Agentur Anforderungen an Barrierefreiheit (z. B. nach WCAG, BITV oder vergleichbaren Standards) erfüllen sollen, ist dies gesondert zu vereinbaren. Die Agentur kann Barrierefreiheit im visuellen Design nur in dem Umfang herstellen, der mit den vom Kunden vorgegebenen Corporate-Design-Vorgaben (insbesondere Farben, Schriften, Gestaltungselemente) vereinbar ist. Soweit Corporate-Design-Farben des Kunden die nach den einschlägigen Standards erforderlichen Kontraste nicht zulassen und der Kunde entsprechende Anpassungen nicht freigibt, stellt dies keinen Mangel der Agenturleistung dar.

§ 5 Leistungsänderungen (Change Requests)


  1. Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden von der Agentur geprüft. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Agentur in Textform.
  2. Zusätzliche Leistungen werden gesondert nach vereinbartem oder üblichem Vergütungssatz abgerechnet.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind im Honorar maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die Einarbeitung einer vom Kunden durch einen zentralen Ansprechpartner gesammelt und einmalig übermittelten Liste von Änderungswünschen; sukzessive Einzelforderungen gelten nicht als eine Korrekturschleife. Nachträgliche Änderungen, die über die zweite Korrekturschleife hinausgehen oder eine grundlegende Abkehr vom ursprünglichen Briefing darstellen (Konzeptwechsel), werden als Change Request nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
  4. Sollte ein erster Designentwurf vom Kunden grundlegend abgelehnt werden, wird auf Basis eines neuen, schriftlich präzisierten Briefings einmalig ein Zweitentwurf erstellt (Pivot-Option). Hierfür wird eine Pauschale von 50% des vereinbarten Designhonorars fällig. Ein weiterer Entwurf auf dieser Grundlage stellt einen gesondert zu vergütenden Auftrag dar.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen


  1. Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Vertrag und versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Zahlungsmodell für Projektleistungen:
  3. 50 % Abschlagszahlung bei Auftragserteilung,
  4. 50 % Schlusszahlung nach Abnahme.
  5. Laufende Leistungen (Hosting, Wartung, Support, Lizenzen etc.) werden je nach Leistungsart monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus abgerechnet. Der jeweilige Abrechnungsrhythmus ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag.
  6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  7. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen.

§ 7 Termine, Abnahme und Abnahmefiktion


  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich bestätigt wurden.
  2. Die Agentur kann Teilleistungen erbringen.
  3. Nach Fertigstellung fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf.
  4. Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Bereitstellung zu prüfen und Rückmeldung zu geben. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die Gründe hierfür schriftlich innerhalb dieser Frist mitzuteilen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde auf diese Folge hingewiesen wurde.
  5. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  6. Definition der Designleistung: Die Erstellung von Designentwürfen erfolgt auf Basis des vom Kunden freigegebenen Briefings, der Leistungsbeschreibung oder eines abgestimmten Moodboards. Das Design gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn es den fachlichen Anforderungen und dem abgestimmten Konzept entspricht. Eine subjektive gestalterische Ablehnung (Nichtgefallen) ohne Verstoß gegen das Briefing begründet keinen Mangel und keinen Anspruch auf kostenlose Neuerstellung.
  7. Teilabnahme Design: Nach Abschluss der Designphase erfolgt eine schriftliche Teilabnahme durch den Kunden. Mit dieser Freigabe gilt das Design als verbindliche Vorlage für die nachfolgende technische Umsetzung. Nachträgliche Designveränderungen nach erfolgter Teilabnahme stellen eine kostenpflichtige Leistungserweiterung (Change Request) gemäß § 5 dar und werden nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet.
  8. Vorzeitige Beendigung der Designphase (Kill-Fee): Wird das Design nach der zweiten Korrekturstufe von einer Partei grundlegend abgelehnt und kommt es aus diesem Grund nicht zur weiteren Umsetzung, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht bezüglich der noch ausstehenden Leistungen zu. In diesem Fall ist die bis zum Rücktritt erbrachte Designleistung mit 90% des vereinbarten Honorars für die Designphase zu vergüten, sofern nicht bereits höhere Leistungsanteile abgerechnet wurden.

§ 8 Nutzungsrechte


  1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen, soweit für den vertraglichen Zweck erforderlich.
  2. Weitergehende Nutzungen (z. B. Übertragung an Dritte, Nutzung in anderen Projekten) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. An allgemeinen Tools, Skripten, Templates und Methoden bleiben Nutzungsrechte der Agentur bestehen; der Kunde erhält nur die für den Einsatzzweck erforderlichen Rechte.
  4. Community-Entwicklung (hellohotel): Beauftragt der Kunde im Rahmen eines hellohotel-Projekts die Entwicklung einer individuellen Erweiterung (Feature), so wird diese Entwicklung nach Fertigstellung – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist – Bestandteil des hellohotel-Produkts. Die Agentur ist berechtigt, diese Funktionalität auch anderen hellohotel-Kunden ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung zu stellen. Ein exklusives Nutzungsrecht oder eine Sperrung für Dritte ist damit nicht verbunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die gesetzlichen Rechte des Kunden an seinen eigenen Inhalten, Marken und Daten bleiben unberührt.

§ 9 Fremdleistungen und Subunternehmer


  1. Die Agentur darf Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen.
  2. Verträge mit Drittanbietern (Hosting, SaaS, Stockmaterial etc.) werden – sofern im Namen des Kunden geschlossen – unmittelbar zwischen Kunde und Drittanbieter wirksam.
  3. Für Leistungen der Drittanbieter haftet die Agentur nicht über sorgfältige Auswahl hinaus.
  4. Integration von Drittanbieter-Diensten: Die Einbindung von Drittanbieter-Diensten (z. B. Buchungs-, Reservierungs- oder Bewertungssysteme) setzt voraus, dass der Kunde die erforderlichen Vertragsbeziehungen mit dem jeweiligen Anbieter selbst begründet sowie vollständige und funktionsfähige Zugangsdaten, Schnittstellenbeschreibungen und Integrationsskripte rechtzeitig bereitstellt. Kosten des Drittanbieters trägt der Kunde. Die Agentur übernimmt ausschließlich die technische Integration im Rahmen der durch den Drittanbieter vorgegebenen Möglichkeiten und Einschränkungen. Eine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder zukünftige Änderungen seitens des Drittanbieters wird nicht übernommen; hieraus entstehender Mehraufwand wird gesondert nach Aufwand vergütet.

§ 10 Gewährleistung


  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, mit den folgenden Ergänzungen:
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf (5) Werktagen in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
  3. Bei Mängeln ist die Agentur zunächst zur Nacherfüllung berechtigt (Mangelbeseitigung oder Ersatz).
  4. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Haftungsabgrenzung nach Übergabe der Inhaltspflege: Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Website zur eigenständigen Inhaltspflege an den Kunden übergeben wird, liegt die Verantwortung für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte beim Kunden. Die Agentur haftet ab diesem Zeitpunkt nicht dafür, dass vom Kunden eingepflegte, geänderte oder ergänzte Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Alt-Attribute, Meta-Daten, interne und externe Verlinkungen, Downloads, PDFs sowie sonstige Medien) rechtlich, technisch oder inhaltlich korrekt sind oder den Anforderungen an Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung entsprechen. Nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte, die zuvor von der Agentur barrierefrei oder suchmaschinenoptimiert umgesetzte Inhalte beeinträchtigen, begründen keinen Mangel der Agenturleistung. Erforderliche Nacharbeiten können gesondert nach Aufwand beauftragt werden.

§ 11 Haftung


  1. Die Agentur haftet unbeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die doppelte Netto-Gesamtvergütung des jeweiligen Vertrags, maximal jedoch 50.000 EUR pro Schadensfall.
  4. Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen


  1. Für laufende Leistungen (Hosting, Wartung, Support, SaaS, Betreuung) gilt – soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist:
  2. Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate,
  3. automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate,
  4. Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  6. Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch die Agentur behält diese Anspruch auf Vergütung bis zum Kündigungszeitpunkt; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  7. Besondere Regelungen für hellohotel-Abonnements: Abweichend von Abs. 1 gelten für hellohotel-Abonnements folgende Bedingungen:
  8. (a) Laufzeitbeginn: Das Abonnement beginnt mit dem tatsächlichen Go-live der Website, spätestens jedoch drei (3) Monate nach Beauftragung. Durch die Agentur verursachte Verzögerungen bleiben bei der Berechnung des Startzeitpunkts unberücksichtigt.
  9. (b) Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate ab Laufzeitbeginn (entspricht in der Regel 15 Monaten ab Beauftragung).
  10. (c) Automatische Verlängerung: Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate.
  11. (d) Sonderkündigungsrecht: Bei wesentlichen Leistungsänderungen oder Preisanpassungen durch die Agentur steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 13 Datenschutz und rechtliche Verantwortlichkeit


  1. Die Parteien halten die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere DSGVO und BDSG, ein.
  2. Für Auftragsverarbeitung wird vor Leistungsbeginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
  3. Der Kunde ist Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen Systemen und Inhalten.
  4. Die Agentur implementiert Tracking- und Analysetools ausschließlich technisch; rechtliche Zulässigkeit (Einwilligungen, Cookie-Banner, Datenschutzhinweise) liegt beim Kunden.
  5. Die rechtliche Prüfung und Aktualität sämtlicher veröffentlichter Inhalte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Barrierefreiheitserklärung) sowie die Einhaltung einschlägiger rechtlicher Anforderungen obliegen dem Kunden.
  6. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten rechtswidrigen Inhalten beruhen.

§ 14 Referenzen


  1. Die Agentur darf den Kunden als Referenz nennen und Arbeitsergebnisse zu Präsentationszwecken nutzen (Website, Social Media, Pitch-Unterlagen).
  2. Der Kunde kann dieser Nutzung in Textform aus wichtigem Grund widersprechen.

§ 15 Schlussbestimmungen


  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Dresden.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 03/2026 | XPORT Communication GmbH | Stechgrundstr. 2a, 01324 Dresden | HRB 20087